externe bauüberwachung mit bauwatch buchen

Bauüberwachung
mit Kameras

 

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Bauleiter oder Bauüberwacher?

Umgangssprachlich werden oft beide Formulierungen für den Bauüberwacher genutzt. Fachlich sollten sie jedoch nicht verwechselt werden. So ist der Bauleiter für die interne Organisation des Bauunternehmens auf der Baustelle verantwortlich. Wohingegen der Bauüberwacher als Kontrollinstanz dient, so dass gewährleistet ist, dass alle Arbeiten auf dem Gelände mangelfrei sowie vertragsgerecht ausgeführt werden.

Eins garantiert die Bauüberwachung allerdings nicht: Eine Absicherung der Baustelle bei Tag und bei Nacht. Eine Kombination mit den mobilen Sicherheitslösungen von BauWatch bietet umfassenden Rundum-Schutz. Nicht nur mit Blick auf die auszuführenden Aufgaben, sondern auch auf die Sicherheit vor Diebstahl wie Vandalismus.

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Was der Bauleiter noch wusste – ein paar Fakten

Die Bauüberwachungs-Aufgaben sind vielfältig. Die Überprüfung der Arbeiten aller ausführender Unternehmen ist dabei nur eine. Hinzu kommen u.a.:

  • die Suche nach Mängeln
  • die Erteilung von Anweisungen
  • das Führen der Korrespondenz sowie eines Bautagebuchs
  • das Erstellen, Fortschreiben und Überwachen von Terminplänen
  • die Prüfung der Rechnungen für Bauleistungen
  • das Mitwirken bei Bauabnahmen

Der Bauüberwacher ist in vielen Fällen der erste Ansprechpartner bei Unstimmig- oder Schwierigkeiten. Insbesondere deswegen, da er oftmals häufiger vor Ort ist als der Bauherr selbst.

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Bauüberwachung an sich ist eine Architekten- bzw. Ingenieurleistung mit separater Vereinbarung. Sie umfasst den aufwändigsten Tätigkeitsblock in der Planung sowie Umsetzung. Laut Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterliegt die Überwachung deswegen dem höchsten Honoraranteil. Bei Architekten macht dies 32 % des Gesamthonorars aus; im Ingenieurbauwerk ist es als besondere Leistung zusätzlich zu entrichten. Die Bauüberwachungskosten sind folglich ein individueller Posten, der je nach Besonderheiten der Baustelle variieren kann. Keine rechtliche Grundlage gibt es für die Häufigkeit, in der die Bauüberwachung stattfinden muss bzw. in der der Bauüberwacher vor Ort sein sollte. Die Rechtsprechung legt hierbei nur einen groben Rahmen fest. So heißt es, dass sich die Frequenz der Prüfung nach den fachtechnischen Anforderungen und der Zuverlässigkeit der ausführenden Unternehmen richten sollte. Unter Umständen empfiehlt sich also, hier eine eigens vereinbarte Klausel in den Vertrag mit dem Bauüberwacher aufzunehmen. Offen bleibt die Frage, wer die Baustelle im Blick hat, wenn der Bauleiter- und auch alle anderen Beteiligten – nicht vor Ort ist.

Bauüberwachung mit BauWatch

BauWatch liefert als All-in-One Dienstleister alles aus einer Hand, was es zu einer vollumfänglichen, 24/7 Überwachung der Baustelle benötigt. In Zusammenarbeit mit dem Bauüberwacher eine optimale Ergänzung für den lückenlosen Rundum-Schutz. Dadurch reduziert sich der interne Aufwand der Überwachung für das Bauprojekt auf ein Minimum. Dies garantiert die höchste Verfügbarkeit dank Ferndiagnose und Fernwartung. Mit Unterstützung von mehr als 30 BauWatch-Servicetechnikern, dazu eigene Fahrer und Disposition. Mit der Bauüberwachung durch Kameras werden nicht nur alle Arbeitsabläufe aufmerksam mitverfolgt, sondern auch dann, wenn niemand anderes hinsieht, Diebstähle und Vandalismus gezielt verhindert.

Effektive Ergänzung zur Kameraüberwachung ist der Anschluss an die BauWatch Leitstelle C24. Zertifiziert und ausgestattet mit modernster Technik erfolgt so eine hocheffiziente Täteridentifikation und Vertreibung von Unruhestiftern. Und das mit einer Reaktionszeit von durchschnittlich < 1 min. Dank der Live-Täter-Ansprache lassen sich im Fall der Fälle 9 von 10 Eindringlingen direkt von ihrem Vorhaben abbringen. Alleine in Deutschland erzielt BauWatch so über 30.000 Vertreibungen und 1.250 Verhaftungen pro Jahr.

Ein Punkt ist bei der externen Bauüberwachung mit Kameras immer relevant: Wie passt diese Form der Beobachtung mit dem Datenschutz zusammen? Unsere Antwort: Sehr gut! Denn eine Videoüberwachung verstößt nicht gegen die DSGVO, wenn die gängigen Vorgaben eingehalten werden und die Rahmenbedingungen für das zu überwachende Objekt bekannt sind. Die Datenschutzgrundverordnung gibt keine expliziten Anweisungen für die Vorgehensweise einer Videoüberwachung. Auf den Punkt gebracht: Besteht ein “begründetes Interesse”, so steht dieser Form der Observation nichts im Wege.

Systematische Videodokumentation – handfester Nachweis

Neben dem Schutz vor Einbruch und Vandalismus unterstützt BauWatch die örtliche Bauüberwachung mit dem Dokumentationsservice WebWatch. Hierbei findet eine Aufzeichnung des Baufortschritts in Full HD statt. Die Timelaps Videos liefern bis zu 8 Bilder pro Stunde und können neben der Dokumentation im Bedarfsfall auch dem Nachweis dienen. Ein effektives Tool für jeden Bauüberwacher. Denn vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei.

Kombiniert werden kann Web Watch zudem mit BauWatch LiveView. Der volle Zugriff auf alle Kameras ermöglicht eine Beobachtung des Treibens auf der Baustelle in Echtzeit. Übertragen wird diese Funktion auf jedes Smartphone, Tablet oder den PC. Gestochen scharfe HD-Bildern erlauben jederzeit einen Live-Blick auf das Gelände.

Neben der Beobachtung der Baustelle durch einen Bauleiter, ist die Bauüberwachung zu mieten (Kameras + Dokumentationsservice) von einem externen Dienstleister nicht nur ein sinnvoller, sondern auch eine kosten schonender Weg, das im Fokus zu behalten, um das es geht: Das Bauprojekt selbst!

 

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Warum BauWatch?

  • Rundum-Schutz dank Bauüberwachung mit Kameras
  • Mehr als 13 Jahre Erfahrung in der Sicherheitsbranche
  • Modernste Technik für maßgeschneiderte Lösungen
  • 24/7 Überwachung dank zertifizierter Leitstelle
  • Keine versteckten Kosten